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Taxi & Mietwagen

Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen: Kosten, Dauer & Ablauf 2026

Zuletzt geprüft: 7 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir
Inhalt (12 Abschnitte)

Kosten, Dauer und Ablauf im Überblick

Vor der Anmeldung zur Fachkundeprüfung stellt sich berechtigterweise die Frage nach Aufwand und Kosten: Welche Gebühren fallen an, wie lange dauert das Verfahren und in welchen Schritten läuft die Prüfung ab? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen belastbaren Überblick – einschließlich eines Hinweises zur möglichen Förderung der Vorbereitungskosten.

Das Wichtigste in Kürze: Die reine IHK-Prüfungsgebühr liegt je nach IHK meist zwischen rund 150 und 300 €. Hinzu kommen die Kosten der Vorbereitung. Von der Anmeldung bis zum Zeugnis vergehen je nach Prüfungstermin häufig mehrere Wochen. Über einen Bildungsgutschein können die Kurskosten übernommen werden – eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur.

Die Kosten im Einzelnen

Sinnvoll ist die Unterscheidung zwischen Prüfungsgebühr und Vorbereitung:

PostenWer stellt es in Rechnung?Größenordnung
Prüfungsgebühr (schriftlich + mündlich)zuständige IHKca. 150–300 € (z. B. IHK Hannover 239 €)
Wiederholung (immer die gesamte Prüfung)zuständige IHKPrüfungsgebühr erneut
VorbereitungskursBildungsanbieterabhängig vom Format

Praxishinweis – Bildungsgutschein: Sind Bildungsträger und Maßnahme zugelassen (AZAV) und liegen die persönlichen Voraussetzungen vor (arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht), kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kurskosten per Bildungsgutschein übernehmen – eine Ermessensleistung nach Beratung (§ 81 SGB III), kein Anspruch. Der Gutschein ist vor Kursbeginn zu beantragen.

Dauer: Prüfung und Gesamtverfahren

Zu unterscheiden sind die Dauer der Prüfung und die Dauer des Gesamtverfahrens:

  • Die Prüfung selbst: Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen von je mindestens einer Stunde (§ 4 Abs. 2 PBZugV); die genaue Dauer legt die IHK fest. Eine mündliche Prüfung findet nur in Grenzfällen statt (siehe unten).
  • Das Gesamtverfahren: Von der Anmeldung über den nächsten Prüfungstermin bis zum Zeugnis vergehen – abhängig von IHK und Terminlage – häufig mehrere Wochen. Diesen Vorlauf sollten Sie einplanen, wenn Sie einen Konzessionsantrag terminieren.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Vorbereitung: Erarbeitung der vier Sachgebiete (Recht, kaufmännische Betriebsführung, Technik, Verkehrssicherheit), idealerweise in einem strukturierten Kurs.
  2. Anmeldung bei der IHK Ihres Wohnsitzes: Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin und Entrichtung der Gebühr.
  3. Schriftliche Prüfung: zwei Teilprüfungen mit Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort und Übungen/Fallstudien (z. B. Rechenaufgaben).
  4. Mündliche Prüfung (nur in Grenzfällen): Sie entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist oder schon schriftlich mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht sind (§ 4 Abs. 5 PBZugV).
  5. Zeugnis: Nach Bestehen erhalten Sie den Fachkundenachweis, den Sie für die Konzession bei der Genehmigungsbehörde vorlegen.

Die vier Sachgebiete im Überblick

Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus Anlage 3 der PBZugV und decken das Spektrum unternehmerischer Verantwortung ab:

  • Recht: PBefG mit Konzessionsarten (Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrt, Ferienziel-Reise), Beförderungspflicht, Rückkehrpflicht, Tarifpflicht, dazu FeV (P-Schein), StVZO, StVO, Fahrpersonalrecht.
  • Kaufmännische und finanzielle Betriebsführung: Buchführung (u. a. Kassenbuch und Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG), Kalkulation der Fahrpreise, Preis- und Kostenrechnung, Umsatzsteuer (§ 12 UStG mit ermäßigtem Steuersatz für Taxifahrten innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 km), Sozialabgaben, Rentabilität.
  • Technische Normen und technischer Betrieb: Fahrzeugtechnik, Taxameter- und Eichrechtsvorschriften (Mess- und Eichgesetz), Prüf- und Sicherheitspflichten (§ 29 StVZO / HU/AU; für Taxen und Mietwagen jährlich).
  • Straßenverkehrssicherheit: Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei Verwendung und Wartung der Fahrzeuge. Arbeitszeitgesetz sowie Lenk- und Ruhezeiten gehören zum Sachgebiet Recht; soweit im IHK-Bezirk bedeutsam, kommt die grenzüberschreitende Beförderung hinzu (Anlage 3 Teil B).

Bewertungsschlüssel und Bestehensgrenze

Der Bewertungsschlüssel ist bundesrechtlich in § 4 PBZugV festgelegt: Die Gesamtpunktzahl verteilt sich zu 40 % auf die schriftlichen Fragen, zu 35 % auf die schriftlichen Übungen/Fallstudien und zu 25 % auf die mündliche Prüfung. Bestanden hat, wer mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht und in jeder Teilprüfung mindestens 50 % der dort möglichen Punkte. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist oder schon schriftlich mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht sind; ein Antragsrecht auf die mündliche Prüfung sieht die PBZugV nicht vor.

Praxisbeispiel: Zeitplanung von Anmeldung bis Konzession

Fiktives Beispiel: Ein Gründer meldet sich Anfang Februar zur Prüfung an, absolviert die Intensivvorbereitung im Februar/März, legt die schriftliche Prüfung Mitte April ab und erhält Ende April das Zeugnis. Der Konzessionsantrag geht Anfang Mai vollständig bei der Genehmigungsbehörde ein; sie muss binnen drei Monaten entscheiden, die Frist kann einmal um höchstens drei Monate verlängert werden (§ 15 PBefG). Realistischer Start des operativen Betriebs: ab Sommer. Wer Kredit- oder Fahrzeugentscheidungen an feste Termine bindet, sollte diesen Vorlauf einplanen.

Häufig übersehene Punkte

  • Rechtsänderungen prüfen: PBefG-Novellen der letzten Jahre (Rückkehrpflicht, Pooling, § 13 Abs. 4 PBefG) sind prüfungsrelevant – veraltete Skripte sind ein reales Risiko.
  • Rechenaufgaben nicht unterschätzen: In Kalkulation und Umsatzsteuer scheitern viele Prüflinge nicht am Wissen, sondern an der Übung.
  • Terminvorlauf der IHK: Den Anmeldeschluss legt jede IHK selbst fest – bei der IHK Hannover etwa 21 Tage vor dem schriftlichen Termin. Wer kurzfristig anmelden möchte, rutscht schnell in den nächsten Turnus; bei Bedarf muss die IHK mindestens einmal im Vierteljahr prüfen (§ 5 Abs. 4 PBZugV).
  • Bildungsgutschein: Antrag vor Kursbeginn – rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen.

Wiederholung im Fall des Nichtbestehens

Die Fachkundeprüfung ist eine Gesamtprüfung: Wer nicht besteht, legt sie bei einem späteren Termin erneut vollständig ab, und die Prüfungsgebühr fällt erneut an. Eine Wiederholung einzelner Teile zum anteiligen Preis gibt es nicht. Eine von Beginn an strukturierte Vorbereitung vermeidet diese Mehrkosten.

Kosten und Risiko durch gute Vorbereitung senken

Die größte vermeidbare Ausgabe ist eine nicht bestandene Prüfung: verlorene Zeit, erneute Gebühren, ein verschobener Geschäftsstart. Unser Vorbereitungskurs IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen ist darauf ausgerichtet, Sie beim ersten Versuch zum Erfolg zu führen – kompakt, praxisnah und bei Vorliegen der Voraussetzungen über Bildungsgutschein förderfähig (Ermessensleistung der Arbeitsagentur).

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich die Prüfung an jeder IHK ablegen?

Nein. Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben (§ 5 Abs. 4 PBZugV); der Betriebssitz spielt dafür keine Rolle. An eine andere IHK können Sie nur mit Ihrer Zustimmung verwiesen werden, wenn bei Ihrer IHK innerhalb eines Vierteljahres weniger als drei Bewerber zur Prüfung anstehen oder Ihnen sonst wirtschaftliche Nachteile entstehen. Prüfungsinhalte und Bewertung sind bundesweit in der PBZugV geregelt.

Ist die Fachkunde nach Bestehen unbefristet gültig?

Ja. Anders als bei manchen Weiterbildungspflichten (z. B. § 5 BKrFQG für Berufskraftfahrer) gilt die Fachkundebescheinigung nach PBZugV unbefristet. Die Zuverlässigkeit ist davon unabhängig eine eigene Genehmigungsvoraussetzung.

Muss ich zuerst den P-Schein oder zuerst die Fachkunde erwerben?

Beide sind unabhängig voneinander. Wer ausschließlich als Fahrer arbeiten möchte, benötigt nur den P-Schein. Wer gründet, benötigt die Fachkunde – den P-Schein zusätzlich nur, wenn er selbst fährt (§ 48 Abs. 1 FeV); siehe unser Vergleich P-Schein und Fachkunde.

Kann ich mich von der Prüfung befreien lassen?

Über Anerkennung leitender Tätigkeit oder einschlägiger Abschlüsse – Details im Ratgeber Fachkunde ohne Prüfung.

Fazit

Die Prüfungsgebühr ist überschaubar; der eigentliche Hebel liegt in Vorbereitung und Zeitplanung. Wer den Vorlauf einplant, vorhandene Förderung nutzt und strukturiert lernt, hält Kosten und Risiko niedrig und gelangt ohne Umwege zur Konzession.

Wie gestaltet sich Ihr Weg zur Fachkunde konkret? Wir rechnen ihn im kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen durch – einschließlich Förder-Check. Jetzt anfragen.


Gebühren und Termine werden von der jeweiligen IHK festgelegt und können abweichen. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr

Quellen

  1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) — Bundesministerium der Justiz
  2. Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) — Bundesministerium der Justiz
  3. Umsatzsteuergesetz (UStG) — Bundesministerium der Justiz

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Inhaber des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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