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Taxi & Mietwagen

Fachkundeprüfung Taxi & Mietwagen: Kosten, Dauer & Ablauf 2026

5 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Kosten, Dauer und Ablauf im Überblick

Vor der Anmeldung zur Fachkundeprüfung stellt sich berechtigterweise die Frage nach Aufwand und Kosten: Welche Gebühren fallen an, wie lange dauert das Verfahren und in welchen Schritten läuft die Prüfung ab? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen belastbaren Überblick – einschließlich eines Hinweises zur möglichen Förderung der Vorbereitungskosten.

Das Wichtigste in Kürze: Die reine IHK-Prüfungsgebühr liegt je nach IHK meist zwischen rund 150 und 300 €. Hinzu kommen die Kosten der Vorbereitung. Von der Anmeldung bis zum Zeugnis vergehen je nach Prüfungstermin häufig mehrere Wochen. Über einen Bildungsgutschein können die Kurskosten unter bestimmten Voraussetzungen vollständig gefördert werden.

Die Kosten im Einzelnen

Sinnvoll ist die Unterscheidung zwischen Prüfungsgebühr und Vorbereitung:

PostenWer stellt es in Rechnung?Größenordnung
Prüfungsgebühr (schriftlich + mündlich)zuständige IHKca. 150–300 €
Wiederholung einzelner Teilezuständige IHKanteilige Gebühr
VorbereitungskursBildungsanbieterabhängig vom Format

Praxishinweis – Bildungsgutschein: Ist der Bildungsanbieter AZAV-zertifiziert und liegen die persönlichen Voraussetzungen vor, können die Kurskosten über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters übernommen werden – unter Umständen vollständig. Der Gutschein ist vor Kursbeginn zu beantragen.

Dauer: Prüfung und Gesamtverfahren

Zu unterscheiden sind die Dauer der Prüfung und die Dauer des Gesamtverfahrens:

  • Die Prüfung selbst: Der schriftliche Teil dauert je nach IHK rund drei bis vier Stunden, der mündliche Teil etwa 20 bis 30 Minuten.
  • Das Gesamtverfahren: Von der Anmeldung über den nächsten Prüfungstermin bis zum Zeugnis vergehen – abhängig von IHK und Terminlage – häufig mehrere Wochen. Diesen Vorlauf sollten Sie einplanen, wenn Sie einen Konzessionsantrag terminieren.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Vorbereitung: Erarbeitung der vier Sachgebiete (Recht, kaufmännische Betriebsführung, Technik, Verkehrssicherheit), idealerweise in einem strukturierten Kurs.
  2. Anmeldung bei der IHK: Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin und Entrichtung der Gebühr.
  3. Schriftliche Prüfung: Multiple-Choice-Aufgaben, offene Fragen und Rechenaufgaben.
  4. Mündliche Prüfung: Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss, in der Regel bei bestandenem schriftlichem Teil.
  5. Zeugnis: Nach Bestehen erhalten Sie den Fachkundenachweis, den Sie für die Konzession bei der Genehmigungsbehörde vorlegen.

Die vier Sachgebiete im Überblick

Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus Anlage 3 der PBZugV und decken das Spektrum unternehmerischer Verantwortung ab:

  • Recht: PBefG (§§ 1–61) mit Konzessionsarten (Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrt, Ferienziel-Reise), Beförderungspflicht, Rückkehrpflicht, Tarifpflicht, dazu FeV (P-Schein), StVZO, StVO, Fahrpersonalrecht.
  • Kaufmännische und finanzielle Betriebsführung: Buchführungspflichten (§§ 238 ff. HGB), Kalkulation der Fahrpreise, Preis- und Kostenrechnung, Umsatzsteuer (§ 12 UStG mit ermäßigtem Steuersatz für Taxi-Nahverkehr), Sozialabgaben, Rentabilität.
  • Technische Normen und technischer Betrieb: Fahrzeugtechnik, Taxameter- und Eichrechtsvorschriften (Mess- und Eichgesetz), Prüf- und Sicherheitspflichten (§ 29 StVZO / HU/AU), Digitaltachograph im Mietwagen-Großraumverkehr.
  • Verkehrssicherheit und Personenbeförderung im Straßenverkehr: Unfallverhütung, Ladungssicherung im Kleinbusverkehr, Sozialvorschriften der VO (EG) 561/2006 (soweit einschlägig), grenzüberschreitende Beförderung.

Bewertungsschlüssel und Bestehensgrenze

Als grober Orientierungswert gilt: Wer im schriftlichen Teil mindestens 50 % der erreichbaren Punkte insgesamt und in keinem der Prüfungsteile weniger als 25 % erreicht, besteht schriftlich. Die konkrete Gewichtung veröffentlicht die zuständige IHK; die Prüfungsordnung ist bei den DIHK-Musterunterlagen einheitlich strukturiert. Der mündliche Teil (Fachgespräch) findet in der Regel bei einem grenzwertigen schriftlichen Ergebnis oder auf Antrag statt und kann ein knappes schriftliches Ergebnis heben.

Praxisbeispiel: Zeitplanung von Anmeldung bis Konzession

Ein Gründer meldet sich Anfang Februar zur Prüfung an, absolviert die vierwöchige Intensivvorbereitung im Februar/März, legt die schriftliche Prüfung Mitte April ab und erhält Ende April das Zeugnis. Der Konzessionsantrag geht Anfang Mai bei der Genehmigungsbehörde ein, dort dauert die Bearbeitung (inkl. Zuverlässigkeits- und Finanzcheck) weitere 6–12 Wochen. Realistischer Start des operativen Betriebs: Juli/August. Wer Kredit- oder Fahrzeugentscheidungen an feste Termine bindet, sollte diesen Vorlauf einplanen.

Häufig übersehene Punkte

  • Rechtsänderungen prüfen: PBefG-Novellen der letzten Jahre (Rückkehrpflicht, Pooling, § 13 Abs. 4 PBefG) sind prüfungsrelevant – veraltete Skripte sind ein reales Risiko.
  • Rechenaufgaben nicht unterschätzen: In Kalkulation und Umsatzsteuer scheitern viele Prüflinge nicht am Wissen, sondern an der Übung.
  • Terminvorlauf der IHK: Prüfungstermine werden häufig 8–12 Wochen vor Termin geschlossen; wer kurzfristig anmelden möchte, rutscht schnell in den nächsten Turnus.
  • Bildungsgutschein: Antrag vor Kursbeginn – rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen.

Wiederholung im Fall des Nichtbestehens

Einzelne Prüfungsteile lassen sich in der Regel wiederholen, ohne die gesamte Prüfung erneut abzulegen; hierfür fällt eine anteilige Gebühr an. Eine von Beginn an strukturierte Vorbereitung vermeidet diese Mehrkosten – die Durchfallquote unter unvorbereiteten Teilnehmenden ist hoch.

Kosten und Risiko durch gute Vorbereitung senken

Die größte vermeidbare Ausgabe ist eine nicht bestandene Prüfung: verlorene Zeit, erneute Gebühren, ein verschobener Geschäftsstart. Unser Vorbereitungskurs IHK-Fachkunde Taxi & Mietwagen ist darauf ausgerichtet, Sie beim ersten Versuch zum Erfolg zu führen – kompakt, praxisnah und auf Wunsch über Bildungsgutschein förderfähig.

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich die Prüfung an jeder IHK ablegen? Grundsätzlich ist die IHK Ihres Wohn- oder Betriebssitzes zuständig. Auf Antrag können auch andere IHKs zuständig werden – die Prüfungsinhalte sind bundesweit vergleichbar strukturiert (DIHK-Musterprüfungsordnung).

Ist die Fachkunde nach Bestehen unbefristet gültig? Ja. Anders als bei manchen Weiterbildungspflichten (z. B. § 5 BKrFQG für Berufskraftfahrer) gilt der Fachkundenachweis nach PBZugV unbefristet, solange die Zuverlässigkeit erhalten bleibt.

Muss ich zuerst den P-Schein oder zuerst die Fachkunde erwerben? Beide sind unabhängig voneinander. Wer ausschließlich als Fahrer arbeiten möchte, benötigt nur den P-Schein. Wer selbst gründet, benötigt beides – siehe unser Vergleich P-Schein und Fachkunde.

Kann ich mich von der Prüfung befreien lassen? Über Anerkennung leitender Tätigkeit oder einschlägiger Abschlüsse – Details im Ratgeber Fachkunde ohne Prüfung.

Fazit

Die Prüfungsgebühr ist überschaubar; der eigentliche Hebel liegt in Vorbereitung und Zeitplanung. Wer den Vorlauf einplant, vorhandene Förderung nutzt und strukturiert lernt, hält Kosten und Risiko niedrig und gelangt ohne Umwege zur Konzession.

Wie gestaltet sich Ihr Weg zur Fachkunde konkret? Wir rechnen ihn im kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen durch – einschließlich Förder-Check. Jetzt anfragen.


Gebühren und Termine werden von der jeweiligen IHK festgelegt und können abweichen. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Mai 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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