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Konzession im Verkehrsgewerbe beantragen 2026: Welche Behörde, welche Unterlagen, welche Frist

6 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Welche Konzession brauchen Sie überhaupt?

Im Verkehrsgewerbe gibt es vier wesentliche Konzessions-Arten, die sich nach Geschäftsmodell unterscheiden. Wer den falschen Antrag stellt, verliert Wochen — und manche Behörden weisen Anträge ohne genaue Begründung zurück.

Das Wichtigste in Kürze: Für Güterkraftverkehr über 3,5 t brauchen Sie die EU-Lizenz nach VO 1072/2009, ausgestellt vom Regierungspräsidium. Für Personenbeförderung mit Bussen die EU-Lizenz nach VO 1073/2009 plus PBefG-Genehmigung. Für Taxi und Mietwagen die Konzession nach PBefG, ausgestellt vom Ordnungsamt der Stadt. Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen, je nach Vollständigkeit der Unterlagen und Auslastung der Behörde.

GeschäftsmodellKonzessionZuständige BehördeRechtsgrundlage
Güterkraftverkehr (>3,5 t)EU-Lizenz GüterkraftverkehrRegierungspräsidiumVO 1071/2009 + 1072/2009
Güterkraftverkehr (≤3,5 t)keine Konzession nötig (Gewerbe genügt)GewerbeamtGüKG (national)
Linien-BusPBefG-Genehmigung LinienverkehrRegierungspräsidium§ 42 PBefG
Gelegenheits-BusPBefG-Genehmigung GelegenheitsverkehrRegierungspräsidium§§ 48, 49 PBefG
TaxiTaxikonzessionOrdnungsamt der Stadt§ 47 PBefG
MietwagenMietwagen-KonzessionOrdnungsamt der Stadt§ 49 Abs. 4 PBefG
KrankenfahrtenKonzession KrankenkraftwagenOrdnungsamt§ 50 PBefG

Schritt 1 — Vorbereitung: Voraussetzungen prüfen

Bevor Sie irgendeinen Antrag stellen, klären Sie die vier Säulen des Berufszugangs:

  1. Fachliche Eignung — IHK-Fachkundeprüfung oder anerkannte Berufserfahrung
  2. Zuverlässigkeit — saubere Auszüge aus Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Verkehrszentralregister
  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit — 9.000 € für erstes Fahrzeug, 5.000 € für jedes weitere (im Güter- und Omnibusverkehr)
  4. Niederlassung — reale Geschäftsanschrift mit operativer Anbindung

Detail-Erklärungen finden Sie im Beitrag Verkehrsunternehmen gründen: Schritt für Schritt.

Praxishinweis: Die Säulen sind kumulativ, nicht alternativ. Wer in einer Säule eine Lücke hat (z. B. ungeklärtes Eigenkapital), bekommt nicht "ein bisschen Lizenz", sondern gar keine. Vor dem Antrag alle vier Säulen vollständig nachweisbar haben.

Schritt 2 — Welche Unterlagen die Behörde erwartet

Die genaue Liste variiert je Konzession und Bundesland, der Kern ist aber überall identisch:

Standard-Unterlagen (alle Konzessionen)

DokumentWo erhältlichTypische Wartezeit
GewerbeanmeldungGewerbeamt der Stadtsofort
Führungszeugnis (Belegart 0)Bundesamt für Justiz / Stadt1–2 Wochen
Auszug GewerbezentralregisterStadt1 Woche
Auszug VerkehrszentralregisterKraftfahrt-Bundesamt Flensburg1 Woche
IHK-Fachkunde-NachweisIHK nach Prüfungje nach Termin
Eigenkapital-NachweisBank / Steuerberater / Bürgschaftsiehe Eigenkapital-Artikel
Niederlassungs-NachweisMietvertrag, Eigentums-Nachweissofort, wenn vorhanden

Konzessions-spezifische Zusatz-Unterlagen

Bei Taxi und Mietwagen zusätzlich:

  • Tarif-Vorschlag (für Taxi durch Stadt vorgegeben, für Mietwagen frei)
  • Fahrzeug-Daten (Marke, Typ, Erstzulassung, Sitzplätze)
  • Bei Stadt mit Bedürfnisprüfung: Begründung warum eine weitere Konzession dem Gemeinwohl dient

Bei Linien-Bus zusätzlich:

  • Streckenplan mit Haltestellen und Fahrplan
  • Tarif-Vorschlag
  • Nachweis ausreichender Fahrzeuge oder bindender Leasing-Vertrag

Praxishinweis: Bei Personenbeförderung mit Bussen kommt häufig eine Konkurrenz-Anhörung dazu — andere Verkehrsunternehmen in der Region können Einwände gegen Ihren Antrag erheben. Das verlängert die Bearbeitungszeit auf 3–6 Monate.

Schritt 3 — Antrag stellen, Behörde wählen

Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Konzessions-Typ ab:

Regierungspräsidium

Für EU-Lizenzen (Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr) ist das Regierungspräsidium Ihres Bundeslands zuständig. In Baden-Württemberg z. B. das Regierungspräsidium Karlsruhe für die Region Mittlerer Oberrhein, das Regierungspräsidium Stuttgart für den Großraum Stuttgart. Adresse und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Regierungspräsidien.

Ordnungsamt der Stadt

Für Taxi und Mietwagen ist das Ordnungsamt Ihrer Niederlassungs-Stadt zuständig. Hier ist die Praxis sehr lokal — manche Städte haben Bedürfnisprüfungen mit Wartelisten (Berlin, München, Hamburg), andere vergeben Konzessionen ohne Wartelisten.

Definition: Die Bedürfnisprüfung im Taxi-Gewerbe (§ 13 Abs. 4 PBefG) erlaubt der Stadt, Konzessionen nur zu erteilen, wenn das öffentliche Verkehrsinteresse durch eine neue Konzession nicht beeinträchtigt wird. In Städten mit hoher Konkurrenz führt das zu Wartelisten, die mehrere Jahre lang sein können.

Detail-Anleitungen für die Taxi-Konzession in deutschen Großstädten finden Sie im Beitrag Taxikonzession beantragen: Kosten + Wartezeiten.

Schritt 4 — Bearbeitungszeit und Nachfragen

Realistische Bearbeitungszeiten nach Konzessions-Typ:

KonzessionErwartungs-Zeit (sauber eingereicht)Möglicher Verzug
EU-Lizenz Güterkraftverkehr4–8 WochenBei Nachfragen: + 4–8 Wochen
EU-Lizenz Omnibusverkehr6–12 WochenKonkurrenz-Anhörung: + 6–12 Wochen
Taxikonzession4–8 WochenBedürfnisprüfung: bis mehrere Jahre
Mietwagen-Konzession4–6 WochenBei Nachfragen: + 2–4 Wochen
Linien-Bus-Genehmigung3–6 MonateKonkurrenz-Anhörung: + 3 Monate

Was häufig zu Nachfragen führt:

  • Unvollständige Unterlagen (häufigste Ursache)
  • Eigenkapital-Nachweis wirkt "kurzfristig zugeschoben"
  • Niederlassungs-Nachweis ist nur ein Briefkasten
  • Fachkunde-Nachweis ist älter als 5 Jahre und nicht aktualisiert
  • Vorstrafen oder Insolvenzen in der Vergangenheit, die nicht von vornherein erklärt wurden

Praxishinweis: Wenn Vorstrafen oder Insolvenzen vorhanden sind, sollten Sie diese proaktiv im Antrag erwähnen und erklären — nicht hoffen, dass die Behörde sie nicht findet. Behörden prüfen, ob Sie ehrlich auftreten; eine verschwiegene Insolvenz wird negativer bewertet als eine offen kommunizierte mit klarer Begründung.

Schritt 5 — Nach der Genehmigung

Mit der Konzession in der Hand ist die formale Hürde überwunden — die operative Arbeit beginnt:

  1. Konzessions-Urkunde aufbewahren — sie muss auf Verlangen vorgezeigt werden können (z. B. bei BAG-Kontrollen)
  2. Konzessions-Aufkleber an Fahrzeugen anbringen (für Taxi und Mietwagen Pflicht in den meisten Städten)
  3. Tarif-Aushang im Taxi-Innenraum (Pflicht nach Personenbeförderungs-Tarif-Verordnung)
  4. Jährlicher Eigenkapital-Nachweis für die EU-Lizenz Güter- und Omnibusverkehr — die Konzession bleibt nur gültig, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit weiterhin nachgewiesen ist

Sonderfall: Konzessions-Verlängerung

EU-Lizenzen werden meist auf 10 Jahre ausgestellt, Taxi-/Mietwagen-Konzessionen oft auf 5 Jahre. Vor Ablauf müssen Sie einen Verlängerungs-Antrag stellen — meist 6 Monate vor Ablauf. Die Behörde prüft erneut die vier Säulen, in der Praxis ist die Verlängerung bei sauberer Aktenlage Routine.

Praxishinweis: Den Verlängerungs-Termin im Kalender markieren, sobald die Erst-Konzession da ist. Ein nicht verlängerter Lizenz kostet im Worst Case den Betrieb — der Antrag muss dann komplett neu gestellt werden, mit allen Initial-Prüfungen.

Wer hilft beim Antrag?

Der Konzessions-Antrag ist eines der häufigsten Themen im Grundlagen-Modul der Existenzgründungs-Schulung im Verkehrsgewerbe — dort wird der Antrag exemplarisch durchgespielt, inklusive Antragsformular-Beispiel und Checklisten. Wer individuelle 1:1-Begleitung möchte, ist mit der Gründungsberatung richtig — dort übernehmen wir die komplette Antrags-Vorbereitung.

Fazit: Vollständigkeit ist alles

Konzessions-Anträge im Verkehrsgewerbe scheitern selten an mangelnden Voraussetzungen — sondern meist an unvollständigen oder schlampig zusammengestellten Unterlagen. Wer die vier Säulen sauber dokumentiert, die richtige Behörde wählt und eventuelle Komplikationen (Vorstrafen, Insolvenzen) proaktiv kommuniziert, bekommt die Konzession im Standard-Rahmen erteilt. Wer schludert, verliert Wochen oder Monate.

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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