Welche Konzession brauchen Sie überhaupt?
Im Verkehrsgewerbe gibt es vier wesentliche Konzessions-Arten, die sich nach Geschäftsmodell unterscheiden. Wer den falschen Antrag stellt, verliert Wochen — und manche Behörden weisen Anträge ohne genaue Begründung zurück.
Das Wichtigste in Kürze: Für Güterkraftverkehr über 3,5 t brauchen Sie die EU-Lizenz nach VO 1072/2009, ausgestellt vom Regierungspräsidium. Für Personenbeförderung mit Bussen die EU-Lizenz nach VO 1073/2009 plus PBefG-Genehmigung. Für Taxi und Mietwagen die Konzession nach PBefG, ausgestellt vom Ordnungsamt der Stadt. Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen, je nach Vollständigkeit der Unterlagen und Auslastung der Behörde.
| Geschäftsmodell | Konzession | Zuständige Behörde | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Güterkraftverkehr (>3,5 t) | EU-Lizenz Güterkraftverkehr | Regierungspräsidium | VO 1071/2009 + 1072/2009 |
| Güterkraftverkehr (≤3,5 t) | keine Konzession nötig (Gewerbe genügt) | Gewerbeamt | GüKG (national) |
| Linien-Bus | PBefG-Genehmigung Linienverkehr | Regierungspräsidium | § 42 PBefG |
| Gelegenheits-Bus | PBefG-Genehmigung Gelegenheitsverkehr | Regierungspräsidium | §§ 48, 49 PBefG |
| Taxi | Taxikonzession | Ordnungsamt der Stadt | § 47 PBefG |
| Mietwagen | Mietwagen-Konzession | Ordnungsamt der Stadt | § 49 Abs. 4 PBefG |
| Krankenfahrten | Konzession Krankenkraftwagen | Ordnungsamt | § 50 PBefG |
Schritt 1 — Vorbereitung: Voraussetzungen prüfen
Bevor Sie irgendeinen Antrag stellen, klären Sie die vier Säulen des Berufszugangs:
- Fachliche Eignung — IHK-Fachkundeprüfung oder anerkannte Berufserfahrung
- Zuverlässigkeit — saubere Auszüge aus Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Verkehrszentralregister
- Finanzielle Leistungsfähigkeit — 9.000 € für erstes Fahrzeug, 5.000 € für jedes weitere (im Güter- und Omnibusverkehr)
- Niederlassung — reale Geschäftsanschrift mit operativer Anbindung
Detail-Erklärungen finden Sie im Beitrag Verkehrsunternehmen gründen: Schritt für Schritt.
Praxishinweis: Die Säulen sind kumulativ, nicht alternativ. Wer in einer Säule eine Lücke hat (z. B. ungeklärtes Eigenkapital), bekommt nicht "ein bisschen Lizenz", sondern gar keine. Vor dem Antrag alle vier Säulen vollständig nachweisbar haben.
Schritt 2 — Welche Unterlagen die Behörde erwartet
Die genaue Liste variiert je Konzession und Bundesland, der Kern ist aber überall identisch:
Standard-Unterlagen (alle Konzessionen)
| Dokument | Wo erhältlich | Typische Wartezeit |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Gewerbeamt der Stadt | sofort |
| Führungszeugnis (Belegart 0) | Bundesamt für Justiz / Stadt | 1–2 Wochen |
| Auszug Gewerbezentralregister | Stadt | 1 Woche |
| Auszug Verkehrszentralregister | Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg | 1 Woche |
| IHK-Fachkunde-Nachweis | IHK nach Prüfung | je nach Termin |
| Eigenkapital-Nachweis | Bank / Steuerberater / Bürgschaft | siehe Eigenkapital-Artikel |
| Niederlassungs-Nachweis | Mietvertrag, Eigentums-Nachweis | sofort, wenn vorhanden |
Konzessions-spezifische Zusatz-Unterlagen
Bei Taxi und Mietwagen zusätzlich:
- Tarif-Vorschlag (für Taxi durch Stadt vorgegeben, für Mietwagen frei)
- Fahrzeug-Daten (Marke, Typ, Erstzulassung, Sitzplätze)
- Bei Stadt mit Bedürfnisprüfung: Begründung warum eine weitere Konzession dem Gemeinwohl dient
Bei Linien-Bus zusätzlich:
- Streckenplan mit Haltestellen und Fahrplan
- Tarif-Vorschlag
- Nachweis ausreichender Fahrzeuge oder bindender Leasing-Vertrag
Praxishinweis: Bei Personenbeförderung mit Bussen kommt häufig eine Konkurrenz-Anhörung dazu — andere Verkehrsunternehmen in der Region können Einwände gegen Ihren Antrag erheben. Das verlängert die Bearbeitungszeit auf 3–6 Monate.
Schritt 3 — Antrag stellen, Behörde wählen
Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Konzessions-Typ ab:
Regierungspräsidium
Für EU-Lizenzen (Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr) ist das Regierungspräsidium Ihres Bundeslands zuständig. In Baden-Württemberg z. B. das Regierungspräsidium Karlsruhe für die Region Mittlerer Oberrhein, das Regierungspräsidium Stuttgart für den Großraum Stuttgart. Adresse und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Regierungspräsidien.
Ordnungsamt der Stadt
Für Taxi und Mietwagen ist das Ordnungsamt Ihrer Niederlassungs-Stadt zuständig. Hier ist die Praxis sehr lokal — manche Städte haben Bedürfnisprüfungen mit Wartelisten (Berlin, München, Hamburg), andere vergeben Konzessionen ohne Wartelisten.
Definition: Die Bedürfnisprüfung im Taxi-Gewerbe (§ 13 Abs. 4 PBefG) erlaubt der Stadt, Konzessionen nur zu erteilen, wenn das öffentliche Verkehrsinteresse durch eine neue Konzession nicht beeinträchtigt wird. In Städten mit hoher Konkurrenz führt das zu Wartelisten, die mehrere Jahre lang sein können.
Detail-Anleitungen für die Taxi-Konzession in deutschen Großstädten finden Sie im Beitrag Taxikonzession beantragen: Kosten + Wartezeiten.
Schritt 4 — Bearbeitungszeit und Nachfragen
Realistische Bearbeitungszeiten nach Konzessions-Typ:
| Konzession | Erwartungs-Zeit (sauber eingereicht) | Möglicher Verzug |
|---|---|---|
| EU-Lizenz Güterkraftverkehr | 4–8 Wochen | Bei Nachfragen: + 4–8 Wochen |
| EU-Lizenz Omnibusverkehr | 6–12 Wochen | Konkurrenz-Anhörung: + 6–12 Wochen |
| Taxikonzession | 4–8 Wochen | Bedürfnisprüfung: bis mehrere Jahre |
| Mietwagen-Konzession | 4–6 Wochen | Bei Nachfragen: + 2–4 Wochen |
| Linien-Bus-Genehmigung | 3–6 Monate | Konkurrenz-Anhörung: + 3 Monate |
Was häufig zu Nachfragen führt:
- Unvollständige Unterlagen (häufigste Ursache)
- Eigenkapital-Nachweis wirkt "kurzfristig zugeschoben"
- Niederlassungs-Nachweis ist nur ein Briefkasten
- Fachkunde-Nachweis ist älter als 5 Jahre und nicht aktualisiert
- Vorstrafen oder Insolvenzen in der Vergangenheit, die nicht von vornherein erklärt wurden
Praxishinweis: Wenn Vorstrafen oder Insolvenzen vorhanden sind, sollten Sie diese proaktiv im Antrag erwähnen und erklären — nicht hoffen, dass die Behörde sie nicht findet. Behörden prüfen, ob Sie ehrlich auftreten; eine verschwiegene Insolvenz wird negativer bewertet als eine offen kommunizierte mit klarer Begründung.
Schritt 5 — Nach der Genehmigung
Mit der Konzession in der Hand ist die formale Hürde überwunden — die operative Arbeit beginnt:
- Konzessions-Urkunde aufbewahren — sie muss auf Verlangen vorgezeigt werden können (z. B. bei BAG-Kontrollen)
- Konzessions-Aufkleber an Fahrzeugen anbringen (für Taxi und Mietwagen Pflicht in den meisten Städten)
- Tarif-Aushang im Taxi-Innenraum (Pflicht nach Personenbeförderungs-Tarif-Verordnung)
- Jährlicher Eigenkapital-Nachweis für die EU-Lizenz Güter- und Omnibusverkehr — die Konzession bleibt nur gültig, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit weiterhin nachgewiesen ist
Sonderfall: Konzessions-Verlängerung
EU-Lizenzen werden meist auf 10 Jahre ausgestellt, Taxi-/Mietwagen-Konzessionen oft auf 5 Jahre. Vor Ablauf müssen Sie einen Verlängerungs-Antrag stellen — meist 6 Monate vor Ablauf. Die Behörde prüft erneut die vier Säulen, in der Praxis ist die Verlängerung bei sauberer Aktenlage Routine.
Praxishinweis: Den Verlängerungs-Termin im Kalender markieren, sobald die Erst-Konzession da ist. Ein nicht verlängerter Lizenz kostet im Worst Case den Betrieb — der Antrag muss dann komplett neu gestellt werden, mit allen Initial-Prüfungen.
Wer hilft beim Antrag?
Der Konzessions-Antrag ist eines der häufigsten Themen im Grundlagen-Modul der Existenzgründungs-Schulung im Verkehrsgewerbe — dort wird der Antrag exemplarisch durchgespielt, inklusive Antragsformular-Beispiel und Checklisten. Wer individuelle 1:1-Begleitung möchte, ist mit der Gründungsberatung richtig — dort übernehmen wir die komplette Antrags-Vorbereitung.
Fazit: Vollständigkeit ist alles
Konzessions-Anträge im Verkehrsgewerbe scheitern selten an mangelnden Voraussetzungen — sondern meist an unvollständigen oder schlampig zusammengestellten Unterlagen. Wer die vier Säulen sauber dokumentiert, die richtige Behörde wählt und eventuelle Komplikationen (Vorstrafen, Insolvenzen) proaktiv kommuniziert, bekommt die Konzession im Standard-Rahmen erteilt. Wer schludert, verliert Wochen oder Monate.
