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International

Sanktionslistenprüfung

Abgleich, ob Geschäftspartner, Kunden oder Frachteigentümer in EU-Sanktionslisten geführt werden. Er dient dazu, Verstöße gegen die EU-Sanktionsverordnungen zu vermeiden, die u. a. verbieten, gelisteten Personen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Vorsätzliche Verstöße sind Straftaten (§ 18 AWG), fahrlässige Ordnungswidrigkeiten (§ 19 AWG). Automatisierte Prüfungen sind in moderne Speditionssoftware integriert.

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