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Sozialvorschriften

MiLoG (Mindestlohn) für Fahrer

Das Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Fahrer, die in Deutschland tätig sind. Aktueller Mindestlohn: 12,82 €/h (2025). Kontrolle durch die Behörden bei Grenzübertritten.

Experten-Rat: MiLoG-Verstöße durch ausländische Subunternehmer haften auch auf den deutschen Auftraggeber zurück. Prüfen Sie die Lohnkonformität Ihrer Subunternehmer vertraglich.

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