Das Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Fahrer, die in Deutschland tätig sind. Aktueller Mindestlohn: 12,82 €/h (2025). Kontrolle durch die Behörden bei Grenzübertritten.
Experten-Rat: MiLoG-Verstöße durch ausländische Subunternehmer haften auch auf den deutschen Auftraggeber zurück. Prüfen Sie die Lohnkonformität Ihrer Subunternehmer vertraglich.