Bestimmte Fahrzeuggruppen und -fahrten sind von der Tachographenpflicht ausgenommen: Fahrzeuge bis 3,5t, Werkverkehr bis 7,5t, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, bestimmte kommunale Fahrzeuge.
Experten-Rat: Die Ausnahmen sind enger als gedacht. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss dies im Zweifelsfall nachweisen. Holen Sie sich vorher eine rechtssichere Einschätzung.