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Finanzen

Güterschadenhaftpflicht (§ 7a GüKG)

Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Unternehmer im erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr (Fahrzeuge über 3,5 t). Sie deckt die gesetzliche Haftung für Güter- und Verspätungsschäden bei Beförderungen mit Lade- und Entladeort im Inland. Die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 EUR je Schadensereignis.

Experten-Rat: Die zulässige Jahreshöchstersatzleistung darf nicht weniger als das Doppelte der Mindestversicherungssumme betragen. Für grenzüberschreitende Fahrten ist zusätzlich eine CMR-Deckung sinnvoll.

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