EU-Richtlinie 2020/1057 (Mobility Package): Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr müssen nach den Arbeitsbedingungen des Ziellandes entlohnt werden (Mindestlohn, Urlaubsansprüche). Seit Februar 2022 in Kraft.
Experten-Rat: Die Entsenderichtlinie hat erhebliche administrative Auswirkungen. Insbesondere Posting-Deklarationen pro Fahrer vor Eintritt in ein anderes EU-Land sind erforderlich.