Transport von Gütern aus oder in Länder, die nicht EU-Mitglied sind (z.B. Schweiz, Türkei, Marokko). Erfordert spezielle Genehmigungen (bilateral oder CEMT), Zollformalitäten (ATLAS, T1-Verfahren) und ggf. Phytosanitärzertifikate.
Drittlandverkehr
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Verwandte Begriffe aus „International"
CMR (Übereinkommen über den internationalen Straßengüterverkehr)
Internationales Abkommen, das den Beförderungsvertrag im grenzüberschreitenden Straßengütertransport regelt. Die CMR gilt zwingend, sobald Übernahme- und Ablieferungsort in verschiedenen Staaten liegen. Die Haftung des Frachtführers für Güterschäden ist nach Art. 23 CMR grundsätzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm begrenzt.
CMR-Frachtbrief
Convention Marchandise Routière – international gültiges Frachtdokument für den grenzüberschreitenden Gütertransport per Straße. Regelt Haftung, Schadenersatz (max. 8,33 SDR/kg Rohgewicht) und Reklamationsfristen. Vier Ausfertigungen: Absender, Frachtführer, Empfänger, Behörde.
CEMT-Genehmigung
Multilaterale Genehmigung der UNECE, die Gütertransporte zwischen CEMT-Mitgliedstaaten (auch Nicht-EU, z.B. Türkei, Ukraine) ermöglicht. Begrenzt verfügbar – jährliche Zuteilung durch das BALM. Notwendig wo kein bilaterales Abkommen besteht.
TIR-Verfahren
Internationales Zollverfahren (Transports Internationaux Routiers), das den grenzüberschreitenden Transport unter vereinfachten Zollformalitäten ermöglicht (Carnet TIR). Zollverschlüsse werden an Grenzen ohne neue Zollabfertigung anerkannt. Wichtig für Transporte in die Türkei und Zentralasien.