Transport von Gütern aus oder in Länder, die nicht EU-Mitglied sind (z.B. Schweiz, Türkei, Marokko). Erfordert spezielle Genehmigungen (bilateral oder CEMT), Zollformalitäten (ATLAS, T1-Verfahren) und ggf. Phytosanitärzertifikate.
Drittlandverkehr
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Verwandte Begriffe aus „International"
CMR-Frachtbrief
Convention Marchandise Routière – international gültiges Frachtdokument für den grenzüberschreitenden Gütertransport per Straße. Regelt Haftung, Schadenersatz (max. 8,33 SDR/kg Rohgewicht) und Reklamationsfristen. Vier Ausfertigungen: Absender, Frachtführer, Empfänger, Behörde.
CEMT-Genehmigung
Multilaterale Genehmigung der UNECE, die Gütertransporte zwischen CEMT-Mitgliedstaaten (auch Nicht-EU, z.B. Türkei, Ukraine) ermöglicht. Begrenzt verfügbar – jährliche Zuteilung durch das BALM. Notwendig wo kein bilaterales Abkommen besteht.
TIR-Verfahren
Internationales Zollverfahren (Transports Internationaux Routiers), das den grenzüberschreitenden Transport unter vereinfachten Zollformalitäten ermöglicht (Carnet TIR). Zollverschlüsse werden an Grenzen ohne neue Zollabfertigung anerkannt. Wichtig für Transporte in die Türkei und Zentralasien.
Zollanmeldung (ATLAS)
ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) ist das EDV-System der deutschen Zollverwaltung für elektronische Zollanmeldungen. Pflicht für alle Einfuhren aus Drittländern. Anmeldung durch Zollanmelder oder Spediteur als Vertreter.