Transport von Gütern aus oder in Länder, die nicht EU-Mitglied sind (z.B. Schweiz, Türkei, Marokko). Erfordert je nach Staat besondere Genehmigungen (bilateral oder CEMT; für die Schweiz gelten Sonderregeln aus dem Landverkehrsabkommen mit der EU), Zollformalitäten (ATLAS, T1-Verfahren) und ggf. Phytosanitärzertifikate.
Drittlandverkehr
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Verwandte Begriffe aus „International"
Zollanmeldung (ATLAS)
ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) ist das EDV-System der deutschen Zollverwaltung für elektronische Zollanmeldungen. Zollanmeldungen werden grundsätzlich elektronisch abgegeben (Art. 6 Abs. 1 UZK). Anmeldung durch Zollanmelder oder Spediteur als Vertreter.
EORI-Nummer
Economic Operators Registration and Identification – EU-weit gültige Kennnummer für Unternehmen, die Zollverfahren durchführen. Pflicht für alle Unternehmen, die Waren ein- oder ausführen. Die Nummer vergibt kostenlos die Generalzolldirektion (Dienstort Dresden, Stammdatenmanagement); beantragt wird seit dem 01.10.2026 grundsätzlich über das Zoll-Portal.
Fahrerbescheinigung (EU)
Dokument für Fahrer, die Staatsangehörige eines Nicht-EU-Landes sind und in einem EU-Unternehmen als Berufskraftfahrer tätig sind. Belegt die legale Anstellung und Arbeitsgenehmigung. Pflicht im Fahrzeug mitzuführen.
Bilaterales Abkommen
Zwischenstaatliche Vereinbarungen, die den Straßengüterverkehr zwischen zwei Ländern regeln: Kontingente für Fahrten, Kabotageverbote. Auf ihrer Grundlage gibt das BALM bilaterale Genehmigungen (Einzelfahrt- und Zeitgenehmigungen) für zahlreiche Staaten an Unternehmen mit Sitz in Deutschland aus (§ 8 GüKGrKabotageV).