Incoterm (neu seit 2020, ersetzt DAT): Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zur Entladung am Bestimmungsort. Einziger Incoterm, bei dem die Entladung explizite Pflicht des Verkäufers ist.
DPU – Delivered at Place Unloaded (Incoterm)
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Verwandte Begriffe aus „Logistik"
DDP – Delivered Duty Paid (Incoterm)
Incoterm: Maximale Verpflichtung des Verkäufers – er trägt alle Kosten und Risiken bis zur Lieferung, inkl. Einfuhrverzollung und Einfuhrumsatzsteuer. Maximaler Service für den Käufer.
Frachtführerhaftung nach CMR
Haftung des Frachtführers für Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung gemäß CMR-Abkommen. Haftungsgrenze bei Verlust und Beschädigung: 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht (Art. 23 Abs. 3 CMR); bei Überschreitung der Lieferfrist höchstens die Fracht (Art. 23 Abs. 5). Der Euro-Gegenwert des SZR schwankt. Die Haftung kann durch eine Wertangabe (Art. 24) oder ein besonderes Lieferinteresse (Art. 26) erhöht werden.
Lagergeld
Vergütung für die Verwahrung von Gütern, wenn die Ablieferung nicht vertragsgemäß möglich ist, etwa weil der Empfänger die Annahme verweigert. Kraft Gesetzes hat der Frachtführer dann Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und auf angemessene Vergütung, sofern das Hindernis nicht seinem Risikobereich zuzurechnen ist (§ 419 Abs. 3, 4 HGB). Wartezeit über die Lade- oder Entladezeit hinaus begründet Standgeld (§ 412 Abs. 3 HGB).
Kommissionierung
Zusammenstellung von Teilmengen aus einem Lagerbestand zu einem Auftrag. Zeitaufwändigster und fehleranfälligster Prozess im Lager. Barcode- oder RFID-gestützte Systeme senken die Fehlerquote.