Haftung des Frachtführers für Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung gemäß CMR-Abkommen. Haftungsgrenze: 8,33 SDR pro kg Rohgewicht (ca. 1,30 €/SDR in 2025). Kann durch Wertdeklaration erhöht werden.
Experten-Rat: CMR-Haftungsgrenzen schützen den Frachtführer, aber nicht immer ausreichend. Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung ist Pflicht. Prüfen Sie jährlich Ihre Deckungssumme.