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Sozialvorschriften

BKrFQG – Berufskraftfahrer-Qualifikation

Gesetzliche Pflichtweiterbildung: 35 Stunden alle 5 Jahre in zugelassenen Ausbildungsstätten. Pflicht für alle gewerblichen Fahrer (Güter + Personen). Nachweis durch Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Experten-Rat: Fahrer ohne gültige BKrFQG-Weiterbildung dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Das Datum der Schlüsselzahl 95 ist für Unternehmer wichtiger als das Ausstellungsdatum des Führerscheins.

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