Gesetzliche Pflichtweiterbildung: 35 Stunden alle 5 Jahre in zugelassenen Ausbildungsstätten. Pflicht für alle gewerblichen Fahrer (Güter + Personen). Nachweis durch Schlüsselzahl 95 im Führerschein.
Experten-Rat: Fahrer ohne gültige BKrFQG-Weiterbildung dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Das Datum der Schlüsselzahl 95 ist für Unternehmer wichtiger als das Ausstellungsdatum des Führerscheins.