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Omnibusverkehr

Busunternehmen gründen 2026: Konzession, Fachkunde & Voraussetzungen

3 Min. LesezeitAutor: Bildungszentrum Verkehr Experten-Team

Der Weg ins eigene Omnibusunternehmen

Die gewerbliche Personenbeförderung mit Bussen ist genehmigungspflichtig – und die Gründung folgt klaren Regeln. Wer ein Busunternehmen gründen möchte, sollte die Genehmigungsarten und die Zugangsvoraussetzungen kennen, bevor er investiert. Dieser Beitrag führt strukturiert durch die wichtigsten Schritte.

Das Wichtigste in Kürze: Für die Gründung brauchen Sie eine PBefG-Genehmigung – je nach Geschäftsmodell für Linienverkehr (§ 42 PBefG) oder Gelegenheitsverkehr (§§ 48, 49 PBefG). Voraussetzung sind vier Säulen: fachliche Eignung (IHK-Fachkunde), Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Niederlassung. Für den grenzüberschreitenden Verkehr kommt die EU-Gemeinschaftslizenz hinzu.

Welche Genehmigung passt zu Ihrem Modell?

Definition: Der Linienverkehr (§ 42 PBefG) bedient feste Strecken und Haltestellen nach Fahrplan; der Gelegenheitsverkehr (§§ 48, 49 PBefG) umfasst u. a. Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und den Verkehr mit Mietomnibussen.

Welche Form Sie wählen, prägt Antrag, Pflichten und Wirtschaftlichkeit – mehr dazu in unserem Beitrag zu Linien- und Gelegenheitsverkehr.

Die vier Zugangsvoraussetzungen

Im gewerblichen Personenkraftverkehr mit Bussen gilt der Berufszugang nach EU-VO 1071/2009:

  1. Fachliche Eignung: nachgewiesen über die IHK-Fachkundeprüfung – an die Person des Verkehrsleiters gebunden.
  2. Zuverlässigkeit: u. a. Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.
  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis ausreichenden Eigenkapitals.
  4. Niederlassung: ein tatsächlicher Betriebssitz im Inland.

Für die Praxis relevant: Ohne die fachliche Eignung wird keine Genehmigung erteilt. Sie ist damit der zentrale Baustein – und der, auf den sich Gründer am besten frühzeitig vorbereiten.

Von der Idee zum ersten Bus – die Schritte

  1. Geschäftsmodell & Genehmigungsart festlegen (Linien- oder Gelegenheitsverkehr).
  2. Fachkunde erwerben (IHK-Fachkundeprüfung Omnibusverkehr).
  3. Genehmigung beantragen bei der zuständigen Behörde, inkl. Nachweisen.
  4. Fahrzeuge & Personal organisieren (Busse, Fahrer mit Führerschein Klasse D und Grundqualifikation).
  5. Versicherung, Gewerbe & Betriebsstart.

Der erste Schritt: die Fachkunde

Die fachliche Eignung ist die Voraussetzung, an der die Gründung steht oder fällt. Als Bildungszentrum für das Verkehrsgewerbe bereiten wir Sie in unserem Vorbereitungskurs IHK-Fachkunde Omnibusverkehr gezielt auf die Prüfung vor – mit allen Sachgebieten, Übungsaufgaben und Dozenten aus der Praxis, online und auf Wunsch über Bildungsgutschein förderfähig.

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Fazit

Ein Busunternehmen zu gründen ist planbar, wenn man die Genehmigungsart und die vier Zugangsvoraussetzungen kennt. Der entscheidende und zugleich anspruchsvollste Baustein ist die fachliche Eignung – wer sie strukturiert erwirbt, legt das Fundament für einen rechtssicheren Start.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind PBefG, PBZugV, EU-VO 1071/2009 und die Anforderungen Ihrer zuständigen Behörde und IHK. Stand: Juni 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr.

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BV

Bildungszentrum Verkehr – Experten-Team

IHK-Dozenten · Vorstand STV e.V. · Unternehmensberater · 15+ Jahre Transportgewerbe

15+ Jahre Erfahrung im Verkehrsgewerbe. Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und staatliche Förderung im Transportgewerbe.

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