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Omnibusverkehr

Busunternehmen gründen 2026: Konzession, Fachkunde & Voraussetzungen

7 Min. LesezeitAutor: Furkan Bakir

Der Weg ins eigene Omnibusunternehmen

Die gewerbliche Personenbeförderung mit Bussen ist genehmigungspflichtig – und die Gründung folgt klaren Regeln. Wer ein Busunternehmen gründen möchte, sollte die Genehmigungsarten und die Zugangsvoraussetzungen kennen, bevor er investiert. Anders als bei einem freien Gewerbe entscheidet hier nicht der Markt allein, sondern eine behördliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darüber, ob Sie überhaupt fahren dürfen. Dieser Beitrag führt strukturiert durch die wichtigsten Schritte – von der Wahl des Geschäftsmodells über die vier gesetzlichen Säulen bis zum Betriebsstart.

Das Wichtigste in Kürze: Für die Gründung brauchen Sie eine PBefG-Genehmigung – je nach Geschäftsmodell für Linienverkehr (§ 42 PBefG) oder Gelegenheitsverkehr (§§ 48, 49 PBefG). Voraussetzung sind vier Säulen: fachliche Eignung (IHK-Fachkunde), Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Niederlassung. Für den grenzüberschreitenden Verkehr kommt die EU-Gemeinschaftslizenz hinzu.

Welche Genehmigung passt zu Ihrem Modell?

Definition: Der Linienverkehr (§ 42 PBefG) bedient feste Strecken und Haltestellen nach Fahrplan; der Gelegenheitsverkehr (§§ 48, 49 PBefG) umfasst u. a. Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und den Verkehr mit Mietomnibussen.

Welche Form Sie wählen, prägt Antrag, Pflichten und Wirtschaftlichkeit grundlegend. Im Linienverkehr binden Sie sich an einen genehmigten Fahrplan, an feste Tarife und an eine Betriebs- und Beförderungspflicht – Sie müssen also auch dann fahren, wenn ein Kurs schlecht ausgelastet ist. Dafür ist die Nachfrage planbar, und im öffentlichen Personennahverkehr kommen Ausschreibungen und Verkehrsverträge mit Aufgabenträgern in Betracht. Der Gelegenheitsverkehr – das klassische Reisebus- und Mietbusgeschäft – ist dagegen flexibler: Sie kalkulieren Fahrten frei, sind aber stärker dem saisonalen und konjunkturellen Auf und Ab des Reisemarktes ausgesetzt.

KriteriumLinienverkehr (§ 42 PBefG)Gelegenheitsverkehr (§§ 48, 49 PBefG)
Typisches GeschäftÖPNV-Linien, FernlinienReisebus, Ausflüge, Mietomnibus
Strecke & Fahrplanfest, genehmigtfrei, auftragsbezogen
Tarifgebunden / genehmigtfrei vereinbart
Betriebs- & Beförderungspflichtjagrundsätzlich nein
Planbarkeit der Nachfragehochsaisonabhängig
Marktzugangoft über Ausschreibung / Vertragdirekt am Markt

Mehr zu Abgrenzung, Sonderformen und den jeweiligen Pflichten lesen Sie im Beitrag zu Linien- und Gelegenheitsverkehr im PBefG.

Die vier Zugangsvoraussetzungen

Im gewerblichen Personenkraftverkehr mit Bussen gilt der Berufszugang nach EU-VO 1071/2009, ergänzt durch PBefG und PBZugV:

  1. Fachliche Eignung: nachgewiesen über die IHK-Fachkundeprüfung – an die Person des Verkehrsleiters gebunden.
  2. Zuverlässigkeit: u. a. Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.
  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis ausreichenden Eigenkapitals und ausreichender Reserven.
  4. Niederlassung: ein tatsächlicher Betriebssitz im Inland mit Zugriff auf Fahrzeuge und Unterlagen.

Praxishinweis: Ohne die fachliche Eignung wird keine Genehmigung erteilt. Sie ist damit der zentrale Baustein – und der, auf den sich Gründer am besten frühzeitig vorbereiten.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit orientiert sich nach EU-VO 1071/2009 an einem Eigenkapital-Mindestwert je Fahrzeug, der für den ersten Bus höher angesetzt ist als für jedes weitere. Die genauen Beträge können sich ändern und werden von der Behörde im Einzelfall geprüft – planen Sie hier mit ausreichendem Puffer und einem aktuellen Nachweis (Bankbestätigung, Bürgschaft oder testierter Jahresabschluss). Die Zuverlässigkeit entfällt insbesondere bei einschlägigen Vorstrafen oder schwerwiegenden Verstößen gegen verkehrs-, steuer- oder sozialrechtliche Pflichten.

Definition: Der Verkehrsleiter ist die natürliche Person, die die Verkehrstätigkeit des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet und die fachliche Eignung verkörpert. Bei einer GmbH muss ein bestellter Verkehrsleiter benannt werden – er „trägt" die Genehmigung. Mehr dazu im Beitrag, wie Sie Verkehrsleiter werden.

Von der Idee zum ersten Bus – die Schritte

  1. Geschäftsmodell & Genehmigungsart festlegen (Linien- oder Gelegenheitsverkehr).
  2. Fachkunde erwerben (IHK-Fachkundeprüfung Omnibusverkehr) und Verkehrsleiter bestimmen.
  3. Genehmigung beantragen bei der zuständigen Behörde, inkl. aller Nachweise.
  4. Fahrzeuge & Personal organisieren (Busse, Fahrer mit Führerschein Klasse D und Grundqualifikation nach BKrFQG).
  5. Versicherung, Gewerbeanmeldung & Betriebsstart.

Praxishinweis: Kaufen Sie nicht zuerst den Bus und beantragen erst danach die Genehmigung. Ein Reisebus bindet erhebliches Kapital – wird die Genehmigung verzögert oder versagt, steht ein teures Fahrzeug ungenutzt herum. Sinnvoller ist die Reihenfolge: Fachkunde und Nachweise sichern, Genehmigung in Aussicht stellen lassen, Fahrzeugkauf über Vorvertrag mit Rücktrittsklausel oder Leasing absichern.

Was kostet die Gründung? Ein Kostenüberblick

Die Investition in ein Omnibusunternehmen verteilt sich auf Qualifikation, Behördengebühren und – mit Abstand der größte Posten – die Fahrzeuge. Die folgenden Spannen sind Orientierungswerte; die tatsächlichen Beträge hängen von Region, Behörde, Fahrzeugzustand und Unternehmensgröße ab.

PostenUngefähre SpanneHinweis
IHK-Fachkundekurs Omnibusverkehrca. 900–1.800 €je nach Anbieter; ggf. förderfähig
IHK-Prüfungsgebührca. 150–300 €je nach IHK
Führungszeugnis & Registerauszügeca. 30–80 €pro Person
PBefG-Genehmigungsgebührca. 100–2.500 €je nach Behörde, Verkehrsart und Laufzeit
Eigenkapitalnachweisje nach Fahrzeugzahlgebunden, nicht „ausgegeben"
Reisebus (gebraucht / neu)ca. 80.000 € bis weit über 400.000 €größter Einzelposten

Praxishinweis: Der Fachkunde-Anteil ist häufig über einen Bildungsgutschein oder andere Förderwege ganz oder teilweise förderfähig. Prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit, bevor Sie selbst zahlen – das senkt die Einstiegskosten spürbar.

Grenzüberschreitender Verkehr und EU-Lizenz

Wer Busreisen über die Grenze anbietet oder im EU-Ausland Verkehre durchführt, benötigt zusätzlich die EU-Gemeinschaftslizenz nach EU-VO 1073/2009. Sie setzt dieselben vier Säulen voraus und wird in der Regel parallel zur nationalen Genehmigung beantragt. Für planmäßige grenzüberschreitende Linienverkehre kommen weitere Genehmigungsverfahren der beteiligten Staaten hinzu. Reine Inlandsanbieter im Gelegenheitsverkehr benötigen sie zunächst nicht – sie wird aber relevant, sobald das Geschäftsmodell internationale Fahrten umfasst.

Der erste Schritt: die Fachkunde

Die fachliche Eignung ist die Voraussetzung, an der die Gründung steht oder fällt. Sie umfasst kaufmännische, rechtliche und technische Sachgebiete – vom Beförderungsvertrag über Sozialvorschriften und Lenk- und Ruhezeiten bis zu Kalkulation und Unternehmensführung. Als Bildungszentrum für das Verkehrsgewerbe bereiten wir Sie in unserem Vorbereitungskurs IHK-Fachkunde Omnibusverkehr gezielt auf die Prüfung vor – mit allen Sachgebieten, Übungsaufgaben und Dozenten aus der Praxis, online und auf Wunsch über Bildungsgutschein förderfähig.

Zum Vorbereitungskurs IHK-Fachkunde Omnibusverkehr →

Häufige Fragen

Brauche ich die Fachkunde persönlich oder genügt ein Angestellter?

Die fachliche Eignung ist an den Verkehrsleiter gebunden – also an eine natürliche Person, die die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leitet. Als Einzelunternehmer können Sie diese Rolle selbst ausfüllen. Eine GmbH muss einen geeigneten Verkehrsleiter mit bestandener IHK-Fachkunde bestellen. Ohne diese Person wird keine Genehmigung erteilt.

Wie lange dauert es, bis ich starten kann?

Das hängt vor allem von der Fachkunde-Vorbereitung und der Bearbeitungszeit der Behörde ab. In der Regel sollten Sie mehrere Monate einplanen: Kurs und Prüfung, Beschaffung der Nachweise sowie die behördliche Genehmigungsprüfung. Wer die Schritte parallel organisiert, verkürzt den Gesamtweg deutlich.

Reicht eine Genehmigung für Linien- und Gelegenheitsverkehr?

Nein. Die Genehmigungen sind nach Verkehrsart getrennt. Wer sowohl Linienverkehr nach § 42 PBefG als auch Gelegenheitsverkehr nach §§ 48, 49 PBefG anbieten möchte, benötigt jeweils die passende Genehmigung. Welche Form zu Ihrem Modell passt, klären Sie idealerweise vor der Antragstellung.

Welche Anforderungen gelten für die Busfahrer?

Fahrerinnen und Fahrer benötigen den Führerschein der Klasse D sowie die Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Hinzu kommen die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und die übliche körperliche Eignung. Diese Anforderungen betreffen das Fahrpersonal und sind von der Unternehmer-Fachkunde zu unterscheiden.

Lohnt sich der Einstieg über ein gebrauchtes Fahrzeug?

Ein gebrauchter Reisebus senkt die Anfangsinvestition erheblich, bindet aber dennoch Kapital und verursacht Wartungskosten. Viele Gründer starten kapitalschonend mit einem gebrauchten Fahrzeug oder über Leasing und investieren erst bei gesicherter Auslastung in den Fuhrpark. Entscheidend ist, dass die Genehmigung vor der Fahrzeugbindung in Aussicht steht.

Fazit

Ein Busunternehmen zu gründen ist planbar, wenn man die Genehmigungsart und die vier Zugangsvoraussetzungen kennt. Der entscheidende und zugleich anspruchsvollste Baustein ist die fachliche Eignung – wer sie strukturiert erwirbt, legt das Fundament für einen rechtssicheren Start. Wählen Sie früh zwischen Linien- und Gelegenheitsverkehr, sichern Sie die Nachweise, und binden Sie Kapital für Fahrzeuge erst, wenn die Genehmigung in greifbarer Nähe ist.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind PBefG, PBZugV, EU-VO 1071/2009 und die Anforderungen Ihrer zuständigen Behörde und IHK. Stand: Juni 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr.

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Furkan Bakir, M.Sc., MBA – Bildungszentrum Verkehr

Furkan Bakir, M.Sc., MBA

Fachbuchautor · Lehrbeauftragter · Vorstand STV e.V. · 15+ Jahre Verkehrsgewerbe

Gründer und Geschäftsführer des Bildungszentrum Verkehr. Autor der dreibändigen Fachbuchreihe zur IHK-Fachkunde im Taxen- und Mietwagenverkehr (2025) und Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und Förderung im Verkehrsgewerbe. Mehr über den Autor

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