Europäische Normenreihe: EN 12195-1 (Berechnungsverfahren), EN 12195-2 (Zurrgurte), EN 12195-3 (Zurrketten), EN 12195-4 (Zurrdrahtseile). Zurrgurte nach EN 12195-2 tragen ein Etikett u. a. mit Zurrkraft (LC) und Norm-Spannkraft (STF); eine CE-Kennzeichnung dürfen sie nicht tragen.
EN 12195 – Norm Ladungssicherung
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Verwandte Begriffe aus „Ladungssicherung"
Überladung und Rechtsfolgen
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Achslast. Regelsätze nach BKatV (Tabelle 3): bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t für den Fahrer mehr als 10 % 110 €, mehr als 20 % 190 €, mehr als 30 % 380 €; für den Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt, bis 425 €. Bei Kraftfahrzeugen bis 7,5 t: mehr als 10 % 30 €, mehr als 20 % 95 €, mehr als 30 % 235 €. Belangt werden Fahrer (Nr. 198) und Halter (Nr. 199).
Sperrmittel
Mittel zur Formschluss-Sicherung: Balken, Keile, Lückenbretter, pneumatische Säcke (Airbags). Füllen Lücken zwischen Ladung und Fahrzeugaufbau, um ein Verschieben zu verhindern. Einfache und effektive Ergänzung zu Zurrmitteln.
Antirutschpapier / Coilmulde
Antirutschpapier: Papier mit aufgerauter Oberfläche zum Einlegen zwischen Ladungslagen oder unter Paletten. Coilmulde: spezielle Aussparung in der Ladefläche für Stahlcoils, die diese formschlüssig und rutschsicher aufnimmt.
Formschluss
Sicherungsmethode bei der Ladungssicherung: Die Ladung wird durch feste Anschläge, Stirnwände, Rungen oder andere Ladung daran gehindert, sich zu verschieben. Gilt als sicherste Methode.