Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Achslast. Regelsätze nach BKatV (Tabelle 3): bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t für den Fahrer mehr als 10 % 110 €, mehr als 20 % 190 €, mehr als 30 % 380 €; für den Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt, bis 425 €. Bei Kraftfahrzeugen bis 7,5 t: mehr als 10 % 30 €, mehr als 20 % 95 €, mehr als 30 % 235 €. Belangt werden Fahrer (Nr. 198) und Halter (Nr. 199).
Experten-Rat: Überladung passiert oft bei Schüttgut oder wenn Kunden "noch etwas drauflegen". Konsequente Wiegung vor Abfahrt ist die einzige Absicherung.