Pflichtnachweis für die Gemeinschaftslizenz bzw. die Genehmigung nach PBefG. Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t: mindestens 9.000 € für das erste Fahrzeug + 5.000 € für jedes weitere (Art. 7 VO (EG) 1071/2009). Taxi und Mietwagen: bundeseinheitlich ein Viertel dieser Beträge, also 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug (§ 2 PBZugV).
Experten-Rat: Bei Taxi und Mietwagen wird der Nachweis durch eine Eigenkapitalbescheinigung (z. B. von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut) oder – ohne Jahresabschluss – durch eine von diesen Stellen bestätigte Vermögensübersicht geführt; ihr Stichtag darf höchstens ein Jahr vor Antragstellung liegen (§ 2 Abs. 2 PBZugV). Ein Kontoauszug genügt nicht, und die finanzielle Leistungsfähigkeit muss auch nach der Erteilung bestehen bleiben. Wir zeigen Ihnen, wie das korrekt dokumentiert wird.