Incoterm: Verkäufer trägt alle Risiken und Kosten bis zum benannten Bestimmungsort. Entladekosten und Einfuhrzölle: Käufer. Einer der am häufigsten genutzten Incoterms im Straßengüterverkehr.
Experten-Rat: Benennen Sie den Bestimmungsort präzise – "Deutschland" reicht nicht, "Werk Stuttgart, Tor 5" ist korrekt.