Historische deutsche Vorgängerregelung der VO (EG) 1071/2009, durch die Anforderungen an Transportunternehmer geregelt wurden. Heute vollständig durch das modernisierte EU-Recht abgelöst. Der Begriff "BZV" ist auch Namensgeber des Bildungszentrums Verkehr.
Berufszulassungsverordnung (BZV)
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Verwandte Begriffe aus „Recht"
EU-Gemeinschaftslizenz
Pflichtdokument für den gewerblichen grenzüberschreitenden Gütertransport innerhalb der EU. Nur Unternehmen mit nachgewiesener fachlicher Eignung erhalten diese Lizenz von der zuständigen Behörde. Sie ist immer an eine natürliche Person (den Verkehrsleiter) gebunden – nicht ans Fahrzeug.
Fachliche Eignung
Persönlicher Nachweis über ausreichendes Wissen zur Leitung eines Transportunternehmens. Wird durch die IHK-Fachkundeprüfung oder eine anerkannte Praxiserfahrung (mind. 10 Jahre als leitende Person, vor 2009) erworben. Gesetzliche Pflicht nach EU-VO 1071/2009.
Kabotage
Transportdienstleistungen innerhalb eines EU-Mitgliedstaats, die von einem Unternehmen aus einem anderen Staat durchgeführt werden. Seit dem EU-Mobilitätspaket 2022 gilt: max. 3 Kabotagefahrten in 7 Tagen, danach Cooling-off-Periode von 4 Tagen.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Bundesgesetz, das die gewerbliche Beförderung von Personen regelt. Es gilt für Taxen, Mietwagen, Linienbusse und Gelegenheitsverkehr. Regelt Konzessionen, Tarifpflicht, Betriebspflicht und die Rechte der Fahrgäste. Seit 2021 für Ridesharing-Dienste angepasst.