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Omnibusverkehr

Linien- oder Gelegenheitsverkehr? Die Genehmigungen im Omnibusverkehr (PBefG)

2 Min. LesezeitAutor: Bildungszentrum Verkehr Experten-Team

Zwei Welten im Omnibusverkehr

Bevor ein Busunternehmen die passende Genehmigung beantragt, muss eine Grundsatzfrage geklärt sein: Linien- oder Gelegenheitsverkehr? Die beiden Verkehrsformen unterscheiden sich nicht nur formal, sondern in Pflichten, Vergabeverfahren und Wirtschaftlichkeit. Dieser Beitrag ordnet sie didaktisch ein.

Das Wichtigste in Kürze: Der Linienverkehr (§ 42 PBefG) bedient feste Strecken und Haltestellen nach Fahrplan und unterliegt Betriebs- und Beförderungspflichten. Der Gelegenheitsverkehr (§§ 48, 49 PBefG) – Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen, Mietomnibusverkehr – ist nachfrageorientiert und freier in der Preisgestaltung. Beide setzen die fachliche Eignung (IHK-Fachkunde) voraus.

Der Linienverkehr (§ 42 PBefG)

Definition: Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete, regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an festgelegten Haltestellen ein- und aussteigen.

Kennzeichnend sind:

  • Fahrplan-, Betriebs- und Beförderungspflicht
  • Genehmigungspflicht nach § 13 PBefG
  • Erbringung eigenwirtschaftlich oder gemeinwirtschaftlich (mit öffentlichem Dienstleistungsauftrag)

Für die Praxis relevant: Gemeinwirtschaftliche Verkehre werden über § 8a PBefG in Verbindung mit der VO (EG) 1370/2007 vergeben – per wettbewerblichem Verfahren oder Direktvergabe. Wer sich an ÖPNV-Ausschreibungen beteiligen will, muss diese Mechanik kennen.

Der Gelegenheitsverkehr (§§ 48, 49 PBefG)

Hierunter fallen u. a.:

  • Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen (§ 48 PBefG)
  • Verkehr mit Mietomnibussen (§ 49 PBefG)

Er ist nachfrageorientiert, ohne festen Fahrplan, mit größerer Freiheit bei Routen und Preisen – typisch für Reisebus- und Busreiseunternehmen.

Welche Form passt zu Ihrem Vorhaben?

MerkmalLinienverkehrGelegenheitsverkehr
Rechtsgrundlage§ 42 PBefG§§ 48, 49 PBefG
Fahrplanja, verbindlichnein
Preisgestaltungreguliertweitgehend frei
Typisches ModellStadt-/Regionalbus, ÖPNVReisebus, Mietomnibus

Gemeinsame Grundlage: die Fachkunde

Unabhängig von der Verkehrsform ist die fachliche Eignung die Zugangsvoraussetzung für jede Genehmigung. In unserem Vorbereitungskurs IHK-Fachkunde Omnibusverkehr vermitteln wir Ihnen kompakt alle Sachgebiete – Grundlage für Linien- wie Gelegenheitsverkehr.

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Fazit

Linien- und Gelegenheitsverkehr sind zwei eigenständige Welten mit unterschiedlichen Pflichten und Chancen. Wer früh die richtige Verkehrsform wählt – und die Fachkunde mitbringt – stellt Genehmigung und Geschäftsmodell auf ein tragfähiges Fundament.

Unsicher, welche Genehmigung zu Ihrem Modell passt? Wir ordnen es im kostenlosen Erstgespräch ein und bereiten Sie auf die Fachkundeprüfung vor. Jetzt anfragen.


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind PBefG, PBZugV und die Anforderungen Ihrer zuständigen Behörde. Stand: Juni 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr.

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BV

Bildungszentrum Verkehr – Experten-Team

IHK-Dozenten · Vorstand STV e.V. · Unternehmensberater · 15+ Jahre Transportgewerbe

15+ Jahre Erfahrung im Verkehrsgewerbe. Spezialist für IHK-Fachkunde, Gründungsberatung und staatliche Förderung im Transportgewerbe.

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