Zwei Welten im Omnibusverkehr
Bevor ein Busunternehmen die passende Genehmigung beantragt, muss eine Grundsatzfrage geklärt sein: Linien- oder Gelegenheitsverkehr? Die beiden Verkehrsformen unterscheiden sich nicht nur formal, sondern in Pflichten, Vergabeverfahren und Wirtschaftlichkeit. Dieser Beitrag ordnet sie didaktisch ein.
Das Wichtigste in Kürze: Der Linienverkehr (§ 42 PBefG) bedient feste Strecken und Haltestellen nach Fahrplan und unterliegt Betriebs- und Beförderungspflichten. Der Gelegenheitsverkehr (§§ 48, 49 PBefG) – Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen, Mietomnibusverkehr – ist nachfrageorientiert und freier in der Preisgestaltung. Beide setzen die fachliche Eignung (IHK-Fachkunde) voraus.
Der Linienverkehr (§ 42 PBefG)
Definition: Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete, regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an festgelegten Haltestellen ein- und aussteigen.
Kennzeichnend sind:
- Fahrplan-, Betriebs- und Beförderungspflicht
- Genehmigungspflicht nach § 13 PBefG
- Erbringung eigenwirtschaftlich oder gemeinwirtschaftlich (mit öffentlichem Dienstleistungsauftrag)
Für die Praxis relevant: Gemeinwirtschaftliche Verkehre werden über § 8a PBefG in Verbindung mit der VO (EG) 1370/2007 vergeben – per wettbewerblichem Verfahren oder Direktvergabe. Wer sich an ÖPNV-Ausschreibungen beteiligen will, muss diese Mechanik kennen.
Der Gelegenheitsverkehr (§§ 48, 49 PBefG)
Hierunter fallen u. a.:
- Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen (§ 48 PBefG)
- Verkehr mit Mietomnibussen (§ 49 PBefG)
Er ist nachfrageorientiert, ohne festen Fahrplan, mit größerer Freiheit bei Routen und Preisen – typisch für Reisebus- und Busreiseunternehmen.
Welche Form passt zu Ihrem Vorhaben?
| Merkmal | Linienverkehr | Gelegenheitsverkehr |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 42 PBefG | §§ 48, 49 PBefG |
| Fahrplan | ja, verbindlich | nein |
| Preisgestaltung | reguliert | weitgehend frei |
| Typisches Modell | Stadt-/Regionalbus, ÖPNV | Reisebus, Mietomnibus |
Gemeinsame Grundlage: die Fachkunde
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Fazit
Linien- und Gelegenheitsverkehr sind zwei eigenständige Welten mit unterschiedlichen Pflichten und Chancen. Wer früh die richtige Verkehrsform wählt – und die Fachkunde mitbringt – stellt Genehmigung und Geschäftsmodell auf ein tragfähiges Fundament.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind PBefG, PBZugV und die Anforderungen Ihrer zuständigen Behörde. Stand: Juni 2026 · Autor: Furkan Bakir · Bildungszentrum Verkehr.