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Ladungssicherung

StVZO §22 – Ladungssicherung

Rechtsgrundlage der Ladungssicherungspflicht in Deutschland: Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei plötzlichem Bremsen, Ausweichen oder Kurvenfahren nicht verrutscht, kippt oder herunterfällt. Verantwortlich: Fahrer UND Verlader.

Experten-Rat: Verlader haften mit! Ein Transportunternehmen sollte bei unsicherer Verladung durch den Kunden dies schriftlich dokumentieren – die Mitverantwortung ist real.

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