Zwischenstaatliche Vereinbarungen, die den Straßengüterverkehr zwischen zwei Ländern regeln: Kontingente für Fahrten, Kabotageverbote, gegenseitige Anerkennung von Lizenzen. Deutschland hat bilaterale Abkommen mit über 50 Ländern.
Bilaterales Abkommen
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Verwandte Begriffe aus „International"
CMR-Frachtbrief
Convention Marchandise Routière – international gültiges Frachtdokument für den grenzüberschreitenden Gütertransport per Straße. Regelt Haftung, Schadenersatz (max. 8,33 SDR/kg Rohgewicht) und Reklamationsfristen. Vier Ausfertigungen: Absender, Frachtführer, Empfänger, Behörde.
CEMT-Genehmigung
Multilaterale Genehmigung der UNECE, die Gütertransporte zwischen CEMT-Mitgliedstaaten (auch Nicht-EU, z.B. Türkei, Ukraine) ermöglicht. Begrenzt verfügbar – jährliche Zuteilung durch das BALM. Notwendig wo kein bilaterales Abkommen besteht.
TIR-Verfahren
Internationales Zollverfahren (Transports Internationaux Routiers), das den grenzüberschreitenden Transport unter vereinfachten Zollformalitäten ermöglicht (Carnet TIR). Zollverschlüsse werden an Grenzen ohne neue Zollabfertigung anerkannt. Wichtig für Transporte in die Türkei und Zentralasien.
Drittlandverkehr
Transport von Gütern aus oder in Länder, die nicht EU-Mitglied sind (z.B. Schweiz, Türkei, Marokko). Erfordert spezielle Genehmigungen (bilateral oder CEMT), Zollformalitäten (ATLAS, T1-Verfahren) und ggf. Phytosanitärzertifikate.